Grundsätze beim Einleiten von

Erste-Hilfe-Maßnahmen:

- Ruhe bewahren

- Erkennen, Überlegen, Handeln

- Zusätzliche Schädigungen verhindern

- Unfallstelle absichern

- Hilfe herbeiholen

- Notruf

- Verletzte möglichst nicht allein lassen

Inhalt des Notrufs (die fünf "W"):

1. WO geschah es?

2. WAS geschah?

3. WIEVIELE Verletzte?

4. WELCHE Art von Verletzungen?

5. WARTEN auf Rückfragen

Wichtige Notrufnummern/

Rettungsleitstellen in Deutschland:

Baden-Württemberg 110 oder 112

oder (jeweilige Vorwahl) 19222

Bayern 110 oder 19222 (ohne Vorwahl)

Berlin 112

- Brandenburg 112 oder 110

- Bremen 112 oder 110

- Hamburg 112

Hessen 112 oder 110

- Mecklenburg-Vorpommern 110 oder 112

- Niedersachsen 110 oder 112, oder

(jeweilige Vorwahl) 19222

- Nordrhein-Westfalen 112

- Rheinland-Pfalz 112 oder 110

Saarland 19222 (ohne Vorwahl)

- Sachsen 112

- Sachsen-Anhalt 110 oder 112

- Schleswig-Holstein 112

- Thüringen 112                                                      

Notruf vom Mobiltelefon:

Von jedem Handy aus ist die 112 immer freigeschaltet, das

heißt: Egal wo Sie sich befinden, wenn Sie die 112 auf Ihrem

Handy wählen, werden Sie mit der nächsten Polizeinotruf­

oder Rettungsleitstelle verbunden. Der Anruf ist kostenlos.

Wenn Sie auf dem eigenen Netz keinen Empfang haben,

sucht sich das Handy ein anderes Netz. Falls Sie bei einem

medizinischen Notruf dann bei einer Polizeileitstelle auflau­

fen, kann diese Sie entweder direkt weiterverbinden oder

Ihren Notruf weiterleiten.