Das sollten Sie wissen ...
Die wichtigsten Auswirkungen der Gesundheitsreform |
|
Maßnahme |
Wer ist betroffen? |
Praxisgebühr:
10 Euro einmal im Quartal
für ambulante Behandlung gen bei Arzt und
Zahnarzt |
Alle
Versicherten, Ausnahme:
Kinder bis 18, Kontrolluntersuchungen beim
Zahnarzt, Früherken nungstermine beim
Arzt |
Arznei-
und Verbandmittel: 10 Pro- zent
Zuzahlung, mindestens 5 Euro, höchstens 10 Euro
pro Packung |
Alle
Versicherten, Ausnahme: Kinder
bis 18 |
Verordnete
Heilmittel (Massagen) und
häusliche Krankenpflege: 10 Prozent
der Kosten zuzüglich 10 Eu ro
je Verordnungszyklus (bei häusli cher
Pflege für maximal 28 Tage pro Kalenderjahr) |
Alle
Versicherten, Ausnahme: Kinder
bis 18 |
Hilfsmittel
(Hörgeräte, Rollstuhl): 10 Prozent Zuzahlung |
Alle
Versicherten, Ausnahme: Kinder
bis 18 |
Zuzahlung
bei stationärer Behand- lung
(10 Euro pro Tag, maximal 28 Tage pro Jahr) |
Alle
Versicherten Ausnahme Kinder bis
18 |
Streichung
des Zahnersatzes aus dem
Leistungskatalog der Kranken- kassen |
Alle
zahlenden Mitglieder der
Krankenkassen ab 1. Januar 2005 |
Arbeitnehmer/Rentner
übernehmen Arbeitgeberbeitrag
zum Krankengeld (durch pauschalen
Sonderbeitrag) |
Alle
zahlenden Mitglieder der
Krankenkassen ab 1. Januar 2006 |
Weitere Infos unter www.die-gesundheitsreform.de