Das sollten Sie wissen ...

Die wichtigsten Auswirkungen der

Gesundheitsreform

Maßnahme

Wer ist betroffen?

Praxisgebühr: 10 Euro einmal im

Quartal für ambulante Behandlung

gen bei Arzt und Zahnarzt

Alle Versicherten,

Ausnahme: Kinder bis 18,

Kontrolluntersuchungen

beim Zahnarzt, Früherken­

nungstermine beim Arzt

Arznei- und Verbandmittel: 10 Pro-

zent Zuzahlung, mindestens 5 Euro,

höchstens 10 Euro pro Packung

Alle Versicherten,

Ausnahme: Kinder bis 18

Verordnete Heilmittel (Massagen)

und häusliche Krankenpflege: 10

Prozent der Kosten zuzüglich 10 Eu­

ro je Verordnungszyklus (bei häusli­

cher Pflege für maximal 28 Tage

pro Kalenderjahr)

Alle Versicherten,

Ausnahme: Kinder bis 18

Hilfsmittel (Hörgeräte, Rollstuhl): 10

Prozent Zuzahlung

Alle Versicherten,

Ausnahme: Kinder bis 18

Zuzahlung bei stationärer Behand-

lung (10 Euro pro Tag, maximal 28

Tage pro Jahr)

Alle Versicherten

Ausnahme Kinder bis 18

Streichung des Zahnersatzes aus

dem Leistungskatalog der Kranken-

kassen

Alle zahlenden Mitglieder

der Krankenkassen ab

1. Januar 2005

Arbeitnehmer/Rentner übernehmen

Arbeitgeberbeitrag zum Krankengeld

(durch pauschalen Sonderbeitrag)

Alle zahlenden Mitglieder

der Krankenkassen ab

1. Januar 2006

Weitere Infos unter www.die-gesundheitsreform.de